Geschichtliche Beiträge von Gebhard Siefken.

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1. Gebhard Siefken / Bezahlung der Kirchenstühle / Aurich-Oldendorf

     -   Thematik Kirchenstühle - Erläuteung von Gebhard Siefken

     -   Kirchenstühle, Kopien von Original Seitem 1.  2. 3.

     -   Übersetzung

1. a   Kirchenstuhlverkauf an Päbe Focken Albers Duis am 18.05.1885
          in Aurich Oldendorf.

 


2. Soeke Hans Oltmanns Schoon / Lüettje Soek /
     Vorfahren


3.  Geschichte des Hauses in Westgroßefehn,  Schrahörnstraße 41  (Kapitänshaus)

 Zusammengestellt von Gebhard Siefken, „Geschichtswerkstatt / Fehnmuseum Eiland“

 

Das Haus hat eine bewegte Geschichte. Es tauchen auch bekannte Namen auf.


4. Kaufvertrag für ein Pferd von 1883 (Von Aurich-Oldendorf nach Warsingsfehn)

Fehnmuseum Eiland, Westgroßefehn Nov. 2022

Bearbeiter: Gebhard Siefken, Aurich

 

Hier das Originaldokument:

Und hier die Übersetzung

 

Fehnmuseum Eiland, Westgroßefehn Nov. 2022

 

Bearbeiter: Gebhard Siefken, Aurich

 

 

 

Kaufcontract

 

 

 

Zwischen den zu Warsingsfehn

 

Und den Gastwirth H. A. Duis zu Aurich-Oldendorf.

 

 

 

Ich der unterzeichnenter Börchert Weerts Görtemaker zu Warsings=

 

Fehn habe von dem H. A. Duis zu Aurich-Oldendorf, ein

 

Pferd gekauft (eine gelbe Stute mit Abzeichen vor dem

 

Kopfe, alt 24 – 25 Jahre) und zwar zu einem Preise

 

Wie ich nach Beliebn zahlen kann. Und habe folgende

 

Bestimmungen zu übernehmen.

 

 

 

1. Verpflichte ich mich daß obengenannte Pferd gut zu

 

füttern, und nicht quälen für Dinge, die es nicht ver=

 

richten kann.

 

 

 

2. Sollte ich das obegenannte Pferd überdrüßig werden

 

d. h. nicht länger halten zu wollen, so kann ich dasselbe

 

an nimanden verkaufen, vielmehr muß ich es todt

 

stechen lassen oder durch Aderlassen zu Tode machen,

 

und es dann mit Haut und Haaren so tief begraben

 

daß keine hunde das Grab offen machen können.

 

will ich es nicht todt machen lassen, sodann habe ich erst

 

den Verkäufer Harm A. Duis zu Aurich-Oldendorf zu

 

benachrichtigen, und kann dann der Verkäufer es ohne

 

Kosten wider in Empfang nehmen.

 

 

 

3. Sollte daß Pferd eher sterben denn ich der unterzeichnenter

 

so dann muß ich es nach Bedingung begraben.

 

Sollte ich aber vor dem Pferde mit dem Tode abgehen

 

so dann haben meine Erben, das oben erwähnte Pferd

 

wieder dem H. A. Duis zu Aurich-Oldendorf als Erb=

 

stück von mir zurückzustellen, und zwar ohne Kosten.

 

 

 

So geschehen und genehmigt zu

 

Warsingsfehn am 17. Novem. 1883

 

Börchert Weers Görtmaker

 

Poppo Albertus Duis als Zeuge

 

 

 

 



 

1.   Kirchenstühle

 

Einführung in die Thematik

Die Sitzplätze in der Kirche waren durchgängig verkauft. Dieser sogenannte Kauf beinhaltete nicht, daß der Kirchenstuhl in das Eigentum des Käufers überging, sondern es wurde nur das Anrecht auf einen bestimmten Sitzplatz in der Kirche gekauft. Diese Sitzplätze konnten auch weiterverkauft, vererbt werden oder gehörten fest zu einem Heerd (Heerd=Bauernhof mit besonderen Rechten), wie aus anderen Urkunden hervorgeht.

 

Wie etwa bei den Bedingungen zum Verkauf des Heerdes des verstorbenen Gerd Lüken Albers zu Aurich-Oldendorf im Jahre 1835.

 

Hier wird unter Hauptpunkt Nr. 26 „als Hauptkorpus das Haus mit den zustehenden Gerechtigkeiten und in Unterpunkten mehrere Äcker und Meedländer, Nutzungsgerechtigkeiten und auch die Hälfte einer Sitzbank in der Kirche genannt, deren andere Hälfte Focke Eschen Focken gehört.“

 

In den weiteren Hauptpunkten Nr. 28 „Drei Sitzstellen in der Krche in einer Bank, deren andere Sitze dem Focke Gerdes Siemens und Consorten gehören.“

 

Hauptpunkt Nr. 29: „Fünf Sitzstellen in einer Bank, deren sechste Stelle dem Focke Gerdes Lüken gehört.“ Hauptpunkt 30: „Ein Drittel einer Frauen=Kirchenbank.“ = 3 Sitzplätze

 

Wie hieraus hervorgeht saßen Männer und Frauen getrennt in der Kirche. Es gab die sogenannten Männer- und Frauenbänke.

 

Die besten Plätze befanden sich im Besitz der Herdbesitzer, danach kamen die Warfsleute und Handwerker. Die ärmere Bevölkerung (Arbeiter, Knechte und Mägde) hatten keinen festen Sitzplatz und mußten stehen, wenn nicht irgendwo ein Platz frei war.

 

Das Ganze wurde in einer Kirchstuhlordnung geregelt, wo auch die Besitzer der einzelnen Sitzplätze aufgeführt wurden.

 

1770 wurden in der Aurich-Oldendorfer Kirche neue Kirchenstühle (Bänke) gegen der zuge- mauerten Norderkirchentür angeschafft. Es müssen mindestens 3 Bänke gewesen sein.

 

Ein Kirchenstuhl hatte 6 Sitzplätze.

 

Durch die Zunahme der Gemeindmitglieder wegen der Kultivierung der umliegenden Moor- und Heidflächen (Moorlage, Großefehn östlicher Teil) wurden auch mehr Sitzplätze in der Kirche erforderlich.

 

Diese Sitzplätze wurden am 4. Mai 1770 in einer öffentlichen Versammlung im Krughaus versteigert.

 

Aus einem alten Dokument aus dem Jahre 1820 geht hervor, das Roelf Albers die Kaufsumme für die von seinem Vater gekauften Kirchensitze bezahlen will.

 

Sein Vater Albert Jürgens hatte dem Kirchenstuhl zwei Sitzplätze gekauft. Da er scheinbar kein Geld hatte, war der Kaufpreis bei der Kirchekasse zu jährlich 5% zu verzinsen. Diese Zinsen zu 22 ½ Stüber wurden Jährlich an die Kirchenkasse bezahlt.

 

Nach 50 Jahren, von 1770 bis 1820, waren somit 1125 Stüber = 56 Gulden 25 Stüber an Zinsen bezahlt worden.

 

Das Geld aus dem Verkauf der Kirchensitzplätze diente mit zu Unterhalt der Kirche.

 

 

Originalcontracte

Übersetzung

Kauf-Contract.

 

Wir endes unterschriebene Evert Oltmanns und

 

Rolf Alberts, haben im Namen Gottes nachstehenden

 

Kauf unter uns beschlossen, und darüber folgenden Con-

 

tract gemacht.

 

 

Evert Oltmanns als Verkäufer überläßt verkäuflich an

 

Rolf Alberts als Käufer, eine von seinen beiden Kirchen_

 

Sitzstellen, auf dem Orgelboden hierselbst; welche er

 

zur Zeit des öffentlichen Verkaufs, gemeinschaftlich mit dem

 

Hausmann Gerd Lüken Janssen und ??? Janssen

 

Rencken gekauft hat, für den Kauf zu 14 Rthlr.

 

Courant; schreibe Vierzehn Reichsthaler in Golde.

 

Gedachte Sitzstelle ist befindlich in die zweite

 

Bank nordseits, welche obengedachte Verkäufer Evert

 

Oltmanns an Rolf Alberts jetzo für 14 Rthlr.

 

Cour. erb-und eigenthümlich übergetragen hat; so das

 

Rolf Alberts die völlige Possession und Eigenthums-Recht

 

dieser gekauften Sitzstelle, sogleich bei Auszahlung des

 

Kaufpreises zu 14 Rthl. Cour. antritt. Wobei alle

 

Rechts-Ausflüchte und Freiheiten denselben gänzlich ent-

 

saget werden.

 

Seite 2

 

Evert Oltmanns ist damit zufrieden, wenn Rolf

 

Alberts bei ?? Prediger Holz ersucht, diese Sitz-

 

Stelle nunmehr auf seinen Namen im Kirchen-Protokoll

 

gefälligst umzuschreiben.

 

Zur Beurkundung ist gegenwärtiger Kauf-Contract

 

Beiderseits eigenhändig unterschrieben.

 

Aurich-Oldendorf den 8ten Mai 1799

 

 

 

Evert Oltmanns

 

Rolf Alberts

 

 

 

Obenstehende Vierzehn Reischsthaler sind mir dato

 

von Rolf Alberts richtig bezahlt den 8.Mai

 

  1. Evert Oltmanns.

 

A.J.Fuhrken

 

Als Schreiber und Zeuge.

 

 

 

Die Umschreibung der vorstehnden Sitz-Stelle auf Rolf Albers ist im Protocoll der Kirchen-

 

Bänke des neuen Orgel-Bodens pag. 140. 5. bemerkt worden.

 

 

 

A-Oldendorf d. 8 May 1799 Holtz

 

 

 

Transkribiert von Gebhard Siefken, Fehnmuseum Eiland